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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Frank Schöninger, Stadt-Land-Jagd, nachfolgend „Anbieter“ genannt, gegenüber seinen Kunden.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

3. Leistungen

Der Anbieter erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:

Stadtjäger-Tätigkeiten wie Beratung, Prävention, Vergrämung, Fallenjagd und Entnahme

Jagdkonzepte für Kommunen, Revierpächter, Jagdgenossenschaften und Institutionen

Durchführung von jagdbezogenen Schulungen, Trainings und Veranstaltungen

Dienstleistungen im Bereich ASP-Kadaversuche und Hundeausbildung

Projektmanagement, Beratung, Moderation und Projektleitung

Allgemeine Dienstleistungen sowie Kurierfahrten

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem individuell geschlossenen Vertrag.

Hinweis zu spezialisierten Leistungen

Für Tätigkeiten, die nicht unmittelbar im Rahmen der Stadtjägerischen Tätigkeit gemäß § 13a Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg sowie § 19 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes erfolgen, behält sich der Anbieter vor, qualifizierte Mitarbeiter oder externe Fachkräfte mit entsprechender Sachkunde einzusetzen.

Dies betrifft insbesondere Leistungen im Bereich artenschutzrechtliche Begleitung, tierschutzfachliche Maßnahmen sowie technische Speziallösungen im Bereich Monitoring, Vergrämung oder Fangtechnik.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.

5. Leistungsfristen und Verzug

Leistungsfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände berechtigen den Anbieter, vereinbarte Leistungen zeitlich anzupassen oder zu verschieben.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Zugänge, Genehmigungen und Mitwirkungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden.

7. Haftung

Der Anbieter haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung im Zusammenhang mit jagdlichen Maßnahmen, Wildtiermanagement oder Tiertransporten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und setzt eine nachweisbare Pflichtverletzung voraus.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Gegenstände, Materialien oder Ausrüstung bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Auftrags verarbeitet und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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